Christoph Degen: SPD fordert eine länderübergreifende Monitoringstelle

In der heutigen Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses des Hessischen Landtages wurde ein Berichtsantrag zum Anhaltenden Einfluss auf Schülerinnen und Schüler durch Werbung (Drucksache 19/5965) beraten.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Christoph Degen, sagte im Nachgang der Sitzung am Mittwoch in Wiesbaden: „Das Kultusministerium hat heute aufgrund eines Berichtsantrags der SPD im Kulturpolitischen Ausschuss eingeräumt, dass es trotz eines Werbeverbots im Schulgesetz zu unzulässigen Werbeaktionen einer Firma an hessischen Grundschulen kam und Schulen sowie Lehrkräfte nicht ausreichend über Werbung und Sponsoring informiert sind. Da das Schulgesetz nicht greift, brauchen wir dringend eine unabhängige und möglichst länderübergreifende Monitoringstelle. So können Lehrkräfte und Schulleitungen bei der Einschätzung, ob es sich um Werbung handelt oder nicht, unterstützt werden anstatt sie mit weiteren Richtlinien und Erlassen zu belasten. Derzeit muss jede Lehrkraft jedes Material oder jede Aktion immer wieder neu bewerten, statt dies einmalig von neutraler Stelle durchzuführen und die Ergebnisse dann zu veröffentlichen.“

Die Aktion „Helm auf“ eines Möbelunternehmens hätte definitiv nicht stattfinden dürfen. Nach Ansicht der SPD, die das Ministerium jetzt bestätigt habe, sei es unzulässig, wenn in Schulen auf Veranstaltungen oder Aktionen hingewiesen werde, bei denen Schülerinnen und Schüler die Geschäftsräume eines Unternehmens aufsuchen sollen, um außerhalb der Schule kostenfreie Produkte mit dem Logo einer Marke geschenkt zu bekommen. „Es ist ein klarer Verstoß gegen das Schulgesetz, wenn es zur Verteilung von Geschenken mit aufgedrucktem Markenlogo kommt. Denn dies diene in aller Regel der Verbreitung der Werbebotschaft und damit der Verkaufsförderung eines Produktes. Das muss unterbunden werden“, so Degen.

Die SPD-Fraktion sei nicht grundsätzlich gegen Sponsoring an Schulen, aber die Antworten des Ministeriums zeigten, dass die Neuregelung des Werbeverbots im Hessischen Schulgesetz zu unverbindlich und nicht ausreichend sei, um Werbung an Schulen tatsächlich zu unterbinden. Degen kritisierte, dass der Minister die Verantwortung auf die Schulleitungen und Lehrkräfte abschiebe, diese aber nicht ausreichend informiere. Sie müssen in der Lage sein, zu entscheiden, ob eine Aktion dem Werbeverbot nach Paragraph 3 Absatz 15 des Schulgesetzes widerspreche oder nicht. Zumindest erkenne der Kultusminister sein Versagen an, indem er ankündigt habe, aufgrund der Erfahrungen von Schulleitungen mit dieser und vermutlich anderer Werbeaktionen nun die Schulen mittels einer neuen Richtlinie zu Werbung und Sponsoring sensibilisieren zu wollen. Das reiche aber nicht aus, so Degen.