Die Covid-19-Pandemie zwingt derzeit viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Kurzarbeit, andere sind in großer Zahl sogar vom Verlust ihrer Arbeitsstelle bedroht. Die stadteigene Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG hat deshalb beschlossen, Mieterinnen und Mietern, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten, individuelle Ratenzahlungen anzubieten. Zwangsräumungen wegen Mietschulden setzt die ABG aus, Mieterhöhungen sollen bis auf weiteres nicht erfolgen. Darüber hinaus setzt die ABG in ihren Gewerbeimmobilien in der Innenstadt die Mieten für die nächsten zwei Monate aus.
Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Elke Barth, begrüßte am Mittwoch das Vorgehen der ABG. Sie sagte: „Die ABG setzt das absolut richtige Zeichen. Den Gewerbetreibenden, die vom Shut-Down des öffentlichen Lebens betroffen sind, verschafft das Unternehmen damit etwas Luft. Und die Wohnungsmieterinnen und -mieter, die in der aktuellen Krise von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen sind, müssen sich nicht auch noch darüber Sorgen machen, ob sie weiterhin ein Dach über dem Kopf haben werden.“
Barth forderte im Namen der SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass auch die Nassauische Heimstätte (NH), die sich mehrheitlich im Eigentum des Landes befindet, sowie die Wohnungsbaugesellschaft GWH, die über die Helaba ebenfalls der öffentlichen Hand zuzurechnen ist, dem Beispiel der ABG folgen. „In der aktuellen Extremsituation muss das Land bei den Wohnungsgesellschaften, in denen es maßgeblichen Einfluss hat, aktiven Mieterschutz betreiben und die Menschen von der existenziellen Sorge um die eigene Wohnung befreien“, sagte Barth. Wünschenswert sei, dass sich auch die zahlreichen kommunalen Wohnungsgesellschaften dem Vorbild der ABG anschlössen.
Elke Barth begrüßte außerdem die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, mit einer Änderung des Mietrechts den Kündigungsschutz für Mieter, die mit ihren Zahlungen in Verzug geraten, auf 6 Monate auszudehnen. Darüber hinaus unterstützten die hessische SPD und deren Landtagsfraktion den Vorschlag des Deutschen Mieterbunds und der Verbände der Wohnungswirtschaft, einen „Sicher-Wohnen-Fonds“ einzurichten, aus dem offenstehende Mietforderungen vorübergehend beglichen werden könnten. „Ein solcher Fonds schützt die Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust der Wohnung, er hilft aber auch den vielen Privatvermietern, die oftmals nur ein oder zwei Wohnungen haben und auf die Einnahmen daraus angewiesen sind. Ich hoffe sehr, dass sich die Idee des ‚Sicher-Wohnen-Fonds‘ in Berlin durchsetzt. Wenn nicht, werden wir darauf dringen, dass ein entsprechendes Instrument zumindest in Hessen eingeführt wird“, so Barth.