Zusammensetzung des Parlaments darf keine Auslegungsfrage sein – Landeswahlgesetz muss präzisiert werden

Bild: Angelika Aschenbach

Nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes zur Sitzverteilung im Hessischen Landtag hält der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph eine Präzisierung des Landeswahlgesetzes für erforderlich. Der Staatsgerichtshof hatte heute Vormittag Wahlprüfungsbeschwerden, unter anderem von der AfD, zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten bemängelt, der Landeswahlausschuss habe nach der Landtagswahl 2018 die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate falsch berechnet und im Ergebnis der AfD einen Sitz weniger zuerkannt, als ihr nach der Anzahl der Wählerstimmen eigentlich zustünden.

Günter Rudolph sagte dazu am Montag: „Dass der AfD kein zusätzliches Mandat zugebilligt wurde, ist natürlich eine gute Nachricht für alle Demokraten. Das Urteil des Staatsgerichtshofes ist aber auch kein Anlass, in Jubel auszubrechen, wie es die schwarzgrüne Regierungskoalition tut. Denn die Richter haben deutlich festgestellt, dass die Auslegung des Landeswahlgesetzes durch den Landeswahlleiter und das Wahlprüfungsgericht bei der Berechnung der Mandate ‚nicht überzeugend‘ war. Die Gültigkeit der letzten Landtagswahl beruht also darauf, dass die angreifbare Auslegung des Gesetzes durch den Landeswahlleiter eher zufällig zum richtigen Ergebnis geführt hat. Um ‚nicht überzeugende‘ Auslegungen des Wahlgesetzes künftig zu vermeiden, wird der Hessische Landtag als Gesetzgeber nicht umhinkommen, das Verfahren zur Ermittlung von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu präzisieren. Denn die Zusammensetzung des Parlaments muss über jeden rechtlichen Zweifel erhaben sein und darf nicht davon abhängen, wie der Wahlleiter eine Rechtsvorschrift auslegt.“